Kanzlerin / Kanzler (w/m/d) Musikhochschule Lübeck
An der Musikhochschule Lübeck (MHL) ist zum 15. März 2028 die Stelle
der Kanzlerin / des Kanzlers (w/m/d)
(Bes.Gr. W2 mit Funktionsleistungsbezügen)
in Vollzeit zu besetzen.
Die Kanzlerin oder der Kanzler leitet als Mitglied des Präsidiums die Verwaltung der Hochschule unter der Verantwortung der Präsidentin oder des Präsidenten. Sie/er ist Beauftragte/‑r für den Haushalt.
Die Kanzlerin oder der Kanzler wird auf Vorschlag der Findungskommission vom Senat der Hochschule gewählt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Gewählt werden kann, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Der bisherige Amtsinhaber hat seine Bereitschaft erklärt, sich erneut zu bewerben
Für diese Position wird eine Persönlichkeit mit Organisationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und einer ausgeprägten Kompetenz zur aktiven Beteiligung an der strategischen Entwicklung und Profilierung der Musikhochschule gewünscht. Die Position profitiert von Fähigkeiten zur Personalführung und zur Teamarbeit. Fundierte Kenntnisse im Haushalts-, Personal- und Hochschulrecht werden gewünscht, ebenso die für ein modernes Hochschulmanagement erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und eine Affinität zum Musischen sind von Vorteil.
Bitte formulieren Sie in angemessener Form Ihre Vorstellungen von Ihrer Leitungstätigkeit an der Musikhochschule Lübeck unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen an künstlerischen Hochschulen.
Die MHL ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts bei den Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden auf Grundlage von § 4 (1) GstG bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Sie setzt sich auch für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Um einen entsprechenden Hinweis in der Bewerbung wird gebeten.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist leider nicht möglich.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Bitte sehen Sie von der Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos ab.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; §§ 26 und 32 BDSG).
Die MHL freut sich auf Ihre Bewerbung. Bitte nutzen Sie hierzu das Onlineformular.
Bewerbungsschluss ist der 21.09.2026.
Erste Ansprechperson für Sie ist der Präsident der Musikhochschule Lübeck, Herr Prof. Dr. Bernd Redmann (bernd.redmann@mh-luebeck.de).
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