Landrätin / Landrat (m/w/d) Kreis Pinneberg
In der Kreisverwaltung Pinneberg ist die Stelle
der Landrätin/des Landrates (m/w/d)
zum 02.01.2027 neu zu besetzen. Die Landrätin/der Landrat wird gemäß §§ 43-45 der Kreisordnung Schleswig-Holstein durch den Kreistag des Kreises Pinneberg nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl findet am 26.08.2026 statt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Für Rückfragen steht Ihnen der Kreispräsident, Herr Helmuth Ahrens, Büro des Kreispräsidenten, Telefon 04121 4502-1011, zur Verfügung.
Sie finden den vollständigen Text der Stellenausschreibung unter karriere.kreis-pinneberg.de, Menüpunkt „Stellenanzeigen“.
Kennziffer
Wahl Landrätin / Landrat
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