INSTITUT FÜR MUSIKÄSTHETIK
DIENSTBEGINN: Wintersemester 2027/28
BESCHÄFTIGUNGSAUSMAß: Vollzeitbeschäftigung
ENDE DER BEWERBUNGSFRIST: 20.05.2026
Ihre Aufgaben
- Verantwortliche Vertretung und Förderung des Fachs in Forschung und Lehre
- Lehre insbesondere in veniapflichtigen Lehrveranstaltungen der zentralen Curricula Musikologie (BA und MA) und des Wissenschaftlichen Doktoratsstudiums (PhD) sowie der Instrumental- und Gesangsstudien (BA und MA)
- Konzeption und Leitung von Forschungsprojekten sowie Einwerbung von Drittmitteln
- Betreuung von Abschlussarbeiten (BA, MA, PhD, Dr. art.)
- Aktive Teilnahme an der Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur und am künstlerischen und wissenschaftlichen Leben der Universität
- Mitgestaltung in der akademischen Selbstverwaltung der Kunstuniversität Graz
- Mitarbeit an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben
- Aufbau und Pflege lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Netzwerke
Ihr Profil
- Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung auf Doktoratsebene in Musikwissenschaft oder/und Philosophie
- Habilitation bzw. eine der Habilitation gleichzuhaltende Qualifikation in Musikwissenschaft oder Philosophie
- Umfassende Kenntnis (historisch und systematisch) der Ästhetik der performativen Künste, besonders der Musikästhetik
- Herausragende internationale wissenschaftliche Reputation
- Pädagogische und didaktische Eignung zu exzellenter universitärer Lehre
- Substanzielle Publikationstätigkeit im Bereich Ästhetik der performativen Künste mit Schwerpunkt Musikästhetik
- Sensibilität im Umgang mit Gender, Diversität und Nachhaltigkeit
- Sofern Deutsch nicht Muttersprache ist, wird die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache mit dem Ziel vorausgesetzt, innerhalb eines festzulegenden Zeitraums mindestens das Niveau B2 zu erreichen.
- Erfahrungen auf dem Gebiet der Wissenschaftsvermittlung
Unsere Benefits
- Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Ein dynamisches Arbeitsumfeld mit angenehmem Arbeitsklima
- Attraktive Räumlichkeiten und ausgezeichnete infrastrukturelle Ausstattung
- Hervorragende Medien- und Instrumentenausstattung
- Internationalität
- Zahlreiche interne sowie externe Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Großes Angebot an vielfältigen universitären Kulturveranstaltungen
- Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kooperation mit Kinderbetreuungseinrichtungen
- Gute öffentliche Verkehrsanbindung
- Klimafreundliche Mobilitätsförderung (Zuschüsse, Uni-Fahrrad)
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Der Standort bietet eine hohe Lebens- und Wohnqualität sowie ein reges Kulturleben
Vertrag
- Universitätsprofessur gem. § 98 Universitätsgesetz
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. § 25 Universitäten-KV
- Beschäftigungsausmaß: Vollzeitbeschäftigung
- Entlohnung: Das kollektivvertragliche monatliche Mindestentgelt (Verwendungsgruppe A1) beträgt derzeit € 6.713,30 brutto (14 x jährlich); ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Berufungsverhandlungen gemacht werden.
Die Kunstuniversität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen und wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Wir möchten, dass alle Menschen in der Gesellschaft und insbesondere auch im Arbeitsleben die gleichen Chancen haben. Besonders wichtig ist es für uns daher, Menschen mit Beeinträchtigungen nicht nur eine berufliche Chance zu bieten, sondern sie auch von der Bewerbung an bestmöglich zu unterstützen. Vielfalt bereichert unser Team!
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung samt Motivationsschreiben und Unterlagen zum Nachweis der oben angeführten Anstellungserfordernisse (Lebenslauf, Zeugnisse, Liste abgehaltener Lehrveranstaltungen etc.) unter Angabe der Geschäftszahl 31/26.
Bewerbung an die Emailadresse: bewerbung-uprof@kug.ac.at
Bewerbung an die Emailadresse: bewerbung-uprof@kug.ac.at
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.