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W1-Professur für Inklusions- und Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt Sprache und Kommunikation
Universität Rostock
Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 15.10.2025
Veröffentlicht am: 26.08.2025
Rostock
W1-Professur für Inklusions- und Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt Sprache und Kommunikation
zu besetzen. Die Stelleninhaberin*der Stelleninhaber soll den Bereich Inklusions-/Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt Sprache und Kommunikation in Lehre und Forschung vertreten. Zudem fällt in ihren*seinen Aufgabenbereich die Verantwortung und Koordination des inklusionsorientierten Lehrangebots des Fachbereichs Sprache und Kommunikation. Dieses umfasst Anteile im inklusionsorientierten bildungswissenschaftlichen Studium aller LA-Studiengänge (insbesondere LA Sonderpädagogik) sowie Anteile im Teilbereich Frühe Hilfen im Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes (sonder-)pädagogisches Studium, eine thematisch relevante Promotion und einschlägige wissenschaftliche Leistungen, dargelegt durch nationale oder internationale Publikationen zu mind. einem Themenfeld der Inklusions- oder Sonderpädagogik der Sprache und Kommunikation. Die Stelleninhaberin*der Stelleninhaber weist fachliche Bezüge in Forschung oder Lehre zu inklusiven Bildungssettings auf und soll über praktische Erfahrungen in schulischen bzw. schulnahen inklusions-/sonderpädagogischen Handlungsfeldern verfügen. Weiterhin wäre ein Engagement in der Akquise von Drittmitteln sowie in der Entwicklung von Forschungsprojekten wünschenswert. Die Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Instituten bzw. dem Zentrum für Lehrerbildung sowie zur Beteiligung an der Akademischen Selbstverwaltung werden ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft zur disziplinären und interdisziplinären Anschlussfähigkeit zu den Forschungsverbünden der Fakultät und der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock. Eine Mitarbeit im Department „Wissen-Kultur-Transformation“ der Interdisziplinären Fakultät wäre wünschenswert. Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. Sven Basendowski, Vorsitzender der Berufungskommission
E-Mail: sven.basendowski@uni-rostock.de
****
Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 62 Absatz 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (*geschlechtsneutral) oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben.
Die Professur wird gemäß § 62 Absatz 2 LHG M-V als Juniorprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit oder ggf. im Angestelltenverhältnis besetzt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung im Rahmen einer Zwischenevaluation nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Gemäß § 58 LHG M-V ist vorrangig zu berufen, wer eine zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine dreijährige Schulpraxis nachweisen kann. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (*geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 15.10.2025 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock oder vorzugsweise an berufungen.phf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
www.uni-rostock.de

Kontakt
berufungen.phf@uni-rostock.de
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