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W2-Professur für das Fachgebiet "Entwurf in der Landschaftsarchitektur" Hochschule Neubrandenburg

Unbefristet
Vollzeit, Teilzeit
Bewerbungsfrist: 30.09.2026
Veröffentlicht am: 20.08.2026
Neubrandenburg
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W2-Professur für das Fachgebiet "Entwurf in der Landschaftsarchitektur" Hochschule Neubrandenburg
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An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences – ist im Fachbereich Landschafts­wissenschaften und Geomatik eine

W2-Professur für das Fachgebiet
„Entwurf in der Landschaftsarchitektur“
(all genders welcome)
Kennziffer: 115012/2026

zum Sommersemester 2027 zu besetzen.

Beschreibung
Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen die anwendungsorientierte Lehre für die Studiengänge Landschaftsarchitektur (Bachelor) und Landschafts­architektur (Master) sowie Forschungsarbeiten im Rahmen des Fachgebietes. Die Lehrveranstaltungen beinhalten Vorlesungen, Seminare, Exkursionen und Projektarbeiten in deutscher Sprache. Die Zusammenarbeit mit Nachbar­studien­gängen, z. B. Naturschutz und Landnutzungsplanung wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

Möchten Sie mit Ihrer Expertise in Stadtplanung, Planungs- und Naturschutz­recht dazu beitragen, engagierte junge Menschen auszubilden und ihnen Werkzeuge für rechtliche und planerische Lösungen an die Hand zu geben?

Als Professorin oder Professor für „Stadtplanung, Planungs- und Naturschutzrecht“ an der Hochschule Neubrandenburg lehren Sie in Vorlesungen, Seminaren, Projekten, Praktika und Exkursionen und geben Ihr Wissen praxisnah weiter; dabei gehen Sie insbesondere regionale Herausforderungen an. Die Kolleginnen und Kollegen im Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik sind eng mit Akteuren aus der Praxis in der Region und darüber hinaus vernetzt und unterstützen neu dazu kommende Kolleginnen und Kollegen dabei, Verbindungen aufzubauen. In der Lehre in den Studiengängen Naturschutz und Landnutzungsplanung (BSc.) und Landnutzungsplanung (MSc.) haben Sie die Möglichkeit, neben den Grundlagen der Stadtplanung, des Planungs- und Naturschutzrechts, aktuelle Themen auch vor dem Hintergrund Ihres eigenen Profils zu lehren und die Studiengänge mit zu gestalten. Ein engagiertes Kollegium und motivierte Studierende freuen sich darauf, Sie in der Mecklenburgischen Seenplatte, zwischen Berlin, Rostock und Stettin willkommen zu heißen!
Voraussetzungen
Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums der Landschaftsarchitektur oder vergleichbarer Studiengänge sowie eine Promotion oder die besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit, die z. B. durch Wettbewerbserfolge und Auszeichnungen in den für die Professur relevanten Aufgabenfeldern nachzuweisen ist.

Vorausgesetzt werden hervorragende und umfassende
  • Kenntnisse im Bereich Entwurf in den für die Landschaftsarchitektur relevanten Maßstäben von der Freiraumplanung bis zur Detailplanung,
  • Kenntnisse der landschaftsarchitektonischen Planungstheorien, der Gestal­tungs­lehre und Entwurfsmethodik,
  • Kenntnisse des Darstellens und der visuellen Kommunikation in der Landschaftsarchitektur auf analog-zeichnerischer als auch digitaler Ebene,
  • Praxiserfahrungen aus dem Bereich der Landschaftsarchitektur, auch im Kontext interdisziplinärer Bezüge zu Städtebau und Architektur.
Wünschenswert sind
  • Kenntnisse zu experimentellen Forschungs- und Entwurfsmethoden,
  • Kenntnisse zu komplexen Freiraumsystemen und Freiraumprojekten auf nationaler und internationaler Ebene,
  • Kenntnisse des integralen Planens,
  • Sicherer Umgang mit digitalen Zeichen- und Darstellungsprogrammen,
  • Kenntnisse im Modellbau (handwerklich und Computer unterstützt),
  • Engagement in berufsständischen Organisationen.
Wir suchen eine Persönlichkeit, die in der Lage ist, das theoretische und methodische Wissen in den genannten Bereichen in praktischen Planungs­zusammen­hängen anzuwenden und in didaktisch innovativer Art und Weise zu vermitteln. Es sollten mehrjährige Lehrerfahrungen zu den o. g. Themen­bereichen sowie einschlägige berufspraktische und/oder forschungsorientierte Arbeiten nachgewiesen werden. Erwünscht ist eine anwendungsorientierte Forschung, die sich in das Gefüge der Studiengänge eingliedert. Der Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft ist zentral für das Profil der genannten Studiengänge und der Hochschule Neubrandenburg. Eine aktive Mitarbeit in den Gremien der Hochschule wird erwartet. Die Bereitschaft, fachbezogene Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache zu halten, wird vorausgesetzt.
Ansprechpartner
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Prof. Dr. Caroline Rolka telefonisch unter 0395/5693-4506 zur Verfügung.

Ergänzende Informationen
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.

Der/Die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unter­zeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchs­volle Standards der Familien­orientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissen­schaft mit Familien­aufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 30.09.2026.

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.hs-nb.de/meta-informationen/-datenschutz/-informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/

Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.

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