W2-Professur für Öffentliches Recht Universität Rostock
An der Juristischen Fakultät ist
W2-Professur für Öffentliches Recht
zu besetzen.
Die Professur soll sich im Öffentlichen Recht umfassend an der Forschung und Lehre der Fakultät beteiligen. Der Schwerpunkt der Lehrtätigkeit liegt im Verwaltungsrecht und im Europarecht. Es wird erwartet, dass die Professur bei entsprechendem Bedarf auch in den weiteren Bereichen des Öffentlichen Rechts einschließlich des Internationalen Rechts Lehrveranstaltungen anbietet.
Erfahrungen in einem Grundlagenfach sind erwünscht. Erfahrungen in der interdisziplinären Forschung und besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sind vorteilhaft.
Es besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit in der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock und im Institut für Medien- und Digitalrecht der Juristischen Fakultät.
Auskünfte erteilt:
Prof. Dr. Jörn Lüdemann, Vorsitzender der Berufungskommission
E-Mail: joern.luedemann@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren bestimmen sich nach § 58 Abs. 1 und 2 Landeshochschulgesetz (LHG M-V).
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bei gleichstellungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Anja Christow unter anja.christow@uni-rostock.de oder Frau Maja Luthe unter maja.luthe@uni-rostock.de.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 31.08.2026 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Juristischen Fakultät, Ulmenstr. 69, 18057 Rostock oder vorzugsweise an dekan.juf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
Kontakt
dekan.juf@uni-rostock.de
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