W3-Professur für Strafrecht und ein Grundlagenfach Universität Rostock
An der Juristischen Fakultät ist frühestens zum 01.04.2028 – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W3-Professur für Strafrecht und ein Grundlagenfach
zu besetzen. Die Lehrstuhlbezeichnung wird dem konkret betriebenen Grundlagenfach angepasst.
Die Professur soll sich auf dem Gebiet des Strafrechts umfassend an der Forschung und der Lehre im Bachelor- und Masterstudiengang der Fakultät beteiligen. Der Schwerpunkt der Lehrtätigkeit liegt im Strafrecht (Allgemeiner und Besonderer Teil). Es wird zudem die Bereitschaft erwartet, in der Lehre auch die Veranstaltung „Rechtstheorie mit Methodenlehre“ anzubieten. Vorteilhaft sind Erfahrungen in der interdisziplinären Forschung.
Es besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit in der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock. Ein aktives Engagement beim Einwerben von Drittmitteln wird erwartet.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sind vorteilhaft. Besondere Leistungen in der Wissenschaftsorganisation und der akademischen Selbstverwaltung werden berücksichtigt.
Auskünfte erteilt:
Prof. Dr. Carsten Kremer, Vorsitzender der Berufungskommission
E-Mail: carsten.kremer@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren bestimmen sich nach § 58 Abs. 1 und 2 Landeshochschulgesetz (LHG M-V). Hiernach bedarf es für die Einstellung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums, einer Promotion, Erfahrungen in der Lehre (§ 58 Abs. 1 LHG M-V) sowie zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation, im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (§ 58 Abs. 2 LHG M-V) nachgewiesen werden müssen.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bei gleichstellungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fakultätsvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Anja Christow unter: anja.christow@uni-rostock.de.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis mit Kennzeichnung der drei wichtigsten Publikationen [ohne die Dissertation und eine Habilitationsschrift], Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit mit Ergebnissen, Übersicht der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten auf max. zwei Seiten) sind bis 02.11.2026 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Juristischen Fakultät, Ulmenstraße 69, 18057 Rostock oder vorzugsweise per E-Mail (in nur einer Datei) an dekan.juf@uni-rostock.de.
Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
Kontakt
dekan.juf@uni-rostock.de
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