An der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist zum 01.04.2027 eine künstlerische Professur der Besoldungsgruppe W3 für das Fachgebiet „Regie hybrider Film mit Schwerpunkt nonfiktional“ als halbe Stelle (50 %) im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
W3-Professur „Regie hybrider Film mit Schwerpunkt nonfiktional”
Die Professur wird entsprechend § 45 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) unbefristet besetzt. Zum Zweck der Erprobung pädagogischer Fähigkeiten von Bewerber*innen aus der beruflichen oder künstlerischen Praxis kann die Besetzung befristet für drei Jahre erfolgen und wird nach positiver Evaluation entfristet.
Aufgabengebiet:
Die Professur „Regie hybrider Film mit Schwerpunkt nonfiktional“ ist gattungsübergreifend für das Fachgebiet Regie im Dokumentarfilm- und Spielfilm im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiums zuständig. Als hybride nonfiktionale Formate werden Formen des filmischen Erzählens verstanden, die die beobachtende dokumentarische Form transzendieren, insbesondere durch den Einsatz von performativen Elementen, Inszenierungen sowohl mit professionellen Schauspieler*innen als auch mit Laien, experimentellen Erzählstrukturen und essayistischen Formen. Wichtig ist uns die Einbeziehung von diversen Perspektiven und innovativen Ansätzen in der Stoffentwicklung, z. B. durch partizipative Elemente. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die diesen modernen Lehransatz sowohl vertritt als auch weiterentwickelt.
Die Aufgaben der Professur „Regie hybrider Film mit Schwerpunkt nonfiktional“ umfassen deshalb im Besonderen:
- Entwicklung und Vermittlung von theoretischen und praktischen Lehrinhalten zu hybriden Formaten – für Kino, TV und Plattformen sowie für freie Formen
- Konzeption, Organisation und Durchführung von praktischen Werkstätten und Übungen, auch interdisziplinär, in Kooperation mit anderen Studiengängen
- Einzelbetreuung von Studierenden und deren praktischen und theoretischen BA- und MA-Abschlussarbeiten, sowohl im Dokumentar- wie auch im Spielfilmbereich, sowie ggf. Betreuung von Promotionen
- Regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung der Studienpläne des Studiengangs Regie und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung interdisziplinärer Studieninhalte
- Leitung und Organisation von Zugangsverfahren und Abschlussprüfungen
- Aktives Mitwirken in der akademischen Selbstverwaltung und Gremienarbeit an der Filmuniversität
- Stärkung non-fiktionaler Inhalte und Formen an der Filmuniversität über den Studiengang Regie hinaus
- Forschung an den Grenzgebieten zwischen den filmischen Gattungen und neuen dokumentarischen Theorien und Praxen
Besonderen Wert wird auf die aktive Förderung und Betreuung der künstlerischen Qualifizierungsprojekte der akademischen Mitarbeiter*innen gelegt.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 43 Absatz 1 Nummer 1 - 4 Buchst. a und Absatz 4 BbgHG. Folgende Einstellungsvoraussetzungen sind nachzuweisen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische und didaktische Eignung, nachzuweisen durch entsprechende Lehrtätigkeit
- Besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit im Bereich der Regie
- Zusätzliche künstlerische Leistungen, nachzuweisen durch Preise auf renommierten Festivals oder vergleichbare Auszeichnungen
Abweichend von § 43 Abs. 1 BbgHG kann gemäß § 43 Absatz 4 BbgHG als Professor*in eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
Erwartet werden, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Publikationen, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o. ä.:
- Ausgewiesene Regie-Expertise im künstlerischen nonfiktionalen Film sowie Inszenierungserfahrungen, nachzuweisen beispielsweise durch hybride oder fiktionale Filme
- Gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache sowie die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auch in Englisch durchzuführen
- Erfahrungen im Gebiet der künstlerischen Nachwuchsförderung, gute Vernetzung in die Medienbranche, zu Filmförderungen sowie Verwertungs- und Senderstrukturen mit der Bereitschaft, dieses Netzwerk für die Filmuniversität, in der Lehre und bei der Betreuung der Studierenden einzusetzen
- Kenntnis der aktuellen Entwicklungen, Tendenzen und Debatten zum Deutschen und Internationalen Kino, insbesondere zu nonfiktionalen und hybriden Werken
Wünschenswert sind darüber hinaus, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o. ä.:
- Möglichst aktuelle Referenzfilme
- Internationale Erfahrungen in künstlerischer Praxis oder Lehre
- Erfahrungen in und Bereitschaft zu forschender Lehre / künstlerischer Forschung
- Erfahrung oder Bereitschaft, sich gestaltend in die akademische Selbstverwaltung (bspw. Studiendekanat, Gremien, Kommissionen) einzubringen
- Beschäftigung mit Erzählformen für neue digitale / immersive Medien und dem künstlerischen Einsatz von KI
- Erfahrungen im Bereich der Onlinelehre
- Medienpolitisches Engagement in öffentlichen Gremien und/oder Berufsverbänden
- Erfahrungen in der Akquise von Drittmitteln
- Engagement im Bereich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in der Filmproduktion
- Erfahrung bei der Mitwirkung in Gremien
Lehrverpflichtung:
Die Lehre umfasst 9 SWS gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg und entsprechend den Studien- und Prüfungsordnungen des Studiengangs Regie. Die Unterrichtssprache der Hochschule ist Deutsch, einzelne Veranstaltungen werden in Englisch angeboten.
