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Das Institut für Nachhaltige Technische Systeme (INATECH) besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Akademische*r Rat*Rätin auf Zeit (w/m/d) – Nachhaltigkeitsbewertung technischer Systeme
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2026
Eintrittstermin: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitsumfang: Vollzeitstelle
Kennziffer: 00004799
Wir bieten
- Eine wissenschaftlich anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem dynamischen Forschungsumfeld
- Mitarbeit in nationalen und internationalen Forschungsprojekten
- Ein unterstützendes und kollegiales Arbeitsumfeld
- Möglichkeit zur Weiterentwicklung des eigenen wissenschaftlichen Profils (Habilitation) ist gegeben
- Flexible Arbeitszeiten und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- JobTicket und universitätsinterne Weiterbildungen
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen für die Ernennung zum*zur Akademischen Rat*Rätin vorliegen.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen umfassen: Anschreiben, Lebenslauf, Publikationsliste und Zeugnisse.
Die Stelle ist zunächst auf drei Jahre befristet und bietet die Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre.
Die Vergütung erfolgt nach A 13.
Für die hier ausgeschriebene Position freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen.
Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich mit o. g. Unterlagen unter Angabe der Kennziffer 00004799 bis spätestens 28. Februar 2026. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher oder elektronischer Form an:
Institut für Nachhaltige Technische Systeme - INATECH
Professur für Nachhaltigkeitsbewertung Technischer Systeme
Emmy-Noether-Straße 2
79110 Freiburg
oder per Mail an (bitte eine PDF-Datei): rebekka.volk@inatech.uni-freiburg.de
Für nähere Informationen steht Ihnen Prof. Dr. Rebekka Volk unter Tel. +49 761 203 2716 oder E-Mail rebekka.volk@inatech.uni-freiburg.de zur Verfügung.
„Jetzt Bewerben“
Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unberechtigte Zugriff Dritter bei der Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können.
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