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Universitätsprofessur Freie Kunst / Grundlagen in der Bildenden Kunst (Besoldungsgruppe W2), Institut FREIE KUNST (IFK)
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig

Befristet
Vollzeit, Teilzeit
Bewerbungsfrist: 23.11.2025
Veröffentlicht am: 14.10.2025
Braunschweig
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Universitätsprofessur Freie Kunst / Grundlagen in der Bildenden Kunst (Besoldungsgruppe W2), Institut FREIE KUNST (IFK)
Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig - Logo

An der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig ist im Institut FREIE KUNST (IFK) zum 01.10.2026 eine Universitätsprofessur Freie Kunst/Grundlagen in der Bildenden Kunst (Besoldungsgruppe W2) zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit (fünf Jahre) oder gegebenenfalls in ein befristetes Angestelltenverhältnis (fünf Jahre).
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. Mit etwa 1.000 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Kunstpädagogik, Darstellendes Spiel, Design, Visuelle Kommunikation, Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland. Hervorragend ausgestattete Werkstätten und Labore bieten die besten Voraussetzungen für alle Denk-, Werk- und Arbeitsprozesse.
Gesucht wird ein*e herausragende*r Künstler*in mit umfassender Erfahrung in verschiedenen künstlerischen Praktiken, insbesondere in den Bereichen Zeichnung und Grafik. Die Position/Aufgabe umfasst die Einführung von Studierenden der Freien Kunst und der Kunstpädagogik B.A. im Grundstudium in die vielfältigen Möglichkeiten künstlerischen Arbeitens sowie die Vermittlung erster praktischer Erfahrungen.
Aufgaben der Professur:
  • die Hinführung der Studierenden zu eigenständigem künstlerischem Arbeiten und der Fähigkeit, diese im Feld der Möglichkeiten zu reflektieren
  • die Vermittlung eines möglichst breiten Überblicks über das aktuelle Kunstgeschehen
  • die Mitarbeit bei den künstlerischen Aufnahmeverfahren und den Beratungen für Studienbewerber*innen
  • die Weiterentwicklung der künstlerischen Aufnahmeverfahren
Da es sich um eine künstlerische Professur handelt, ist die Forschung auf die Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Arbeitsfeldes gerichtet. Dafür steht ein Dienstatelier zur Verfügung. Darüber hinaus soll durch die aktive Beteiligung am gegenwärtigen künstlerischen Diskurs sowie durch eigene Ausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen, Kataloge, Vorträge, Symposien etc. zur Profilschärfung des Faches beigetragen werden.
Einstellungsvoraussetzungen:
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  • durch praktische Erfahrung bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung
  • die besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit, nachgewiesen durch ein Werk, das einen wesentlichen Beitrag zur Kunst der Gegenwart darstellt
  • zusätzliche künstlerische Leistungen, nachgewiesen durch ein Werk, in dem sich eine offene Haltung gegenüber den unterschiedlichen Strömungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der zeitgenössischen Kunst im Allgemeinen niederschlägt, sowie durch eine i. d. R. mehrjährige freie künstlerische Praxis
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).
Weiterhin erwartet werden:
  • die Fähigkeit, die Lehre in großer Nähe zu unterschiedlichen Kunstpraxen und mit einer offenen Haltung gegenüber vielfältigen Strömungen und Entwicklungen der zeitgenössischen Kunst zu vertreten
  • umfassende Erfahrung und die Fähigkeit der Vermittlung verschiedener künstlerischer Praktiken, insbesondere in den Bereichen Zeichnung und Druckgrafik
  • die Bereitschaft zur Mitarbeit an der akademischen Selbstverwaltung und Gremienarbeit
  • die Bereitschaft, sich aktiv an der Weiterentwicklung der Studiengänge des IFK sowie der Hochschule zu beteiligen
  • eine sehr gute Vernetzung mit anderen Künstler*innen, Hochschulen und Kunstinstitutionen
  • Deutschkenntnisse auf B2 Niveau zum Amtsantritt (da Lehre, Prüfungen, Verwaltungs- und Gremienarbeit etc. in deutscher Sprache stattfinden)
Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird eine hohe Präsenz vor Ort sowie die Einarbeitung in die Campusmanagementsoftware erwartet.
Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber*innen über die erforderliche Sozial-, Führungs-, Gleichstellungs- und Diversitätsförderungskompetenz verfügen und dazu bereits sind, engagiert zur diskriminierungskritischen Arbeit an der Hochschule beizutragen. Zudem wird eine hohe Kommunikationsbereitschaft und die Bereitschaft, hochschulübergreifend integrierend zu agieren, erwartet.
Es gehört zu den strategischen Zielen der Hochschule, den Anteil von Frauen in Kunst, Forschung und Lehre zu erhöhen. Frauen sind aktuell im Institut FREIE KUNST in der Beschäftigungsgruppe W2-Professuren im Sinne des Niedersächsischen Hochschulgesetz unterrepräsentiert. Daher werden Frauen nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei gleichwertiger Qualifikation nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule pflegt eine Kultur der Vielfalt und begrüßt daher besonders Bewerbungen von Personen, die die Diversität erhöhen und/oder sich engagiert für diese einsetzen.
Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen
Als Mitglied im Dual Career Netzwerk SüdOstNiedersachsen kann die Hochschule Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Doppelkarrieren bieten.
Auf die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung wird hingewiesen.
Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lehrkonzept, Angaben zum beruflichen Werdegang/CV, künstlerischem Portfolio, Publikationsliste, Ausstellungs- und Lehrveranstaltungsverzeichnis sowie Zeugnissen senden Sie bitte bis zum 23.11.2025 als eine PDF-Datei (maximale Größe 20 MB) per E-Mail mit dem Betreff „Bewerbung W2-Professur Freie Kunst/Grundlagen in der Bildenden Kunst“ an berufungen@hbk-bs.de. Beachten Sie dabei bitte, dass Einsendungen in anderen Dateiformaten oder Einsendungen als Dateidownload nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Zum Zwecke der Personalauswahl werden auf der Grundlage von § 88 NBG (Beamt*innen) bzw. auf der Grundlage von § 12 NDSG i. V. m. § 88 NBG (nicht verbeamtete Beschäftigte) personenbezogene Daten verarbeitet. Im Falle der Nichtauswahl werden die Bewerbungsunterlagen und sämtliche personenbezogenen Daten sechs Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht. Detaillierte Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Bei Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren kontaktieren Sie bitte Frau Carina Haas (berufungen@hbk-bs.de, Tel. +49 531 391-9343).
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