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Universitätsprofessur für Fertigungs- und Produktionstechnik
Universität Innsbruck
Unbefristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 03.09.2025
Veröffentlicht am: 18.08.2025
Innsbruck (Österreich)

Universitätsprofessur
für
Fertigungs- und Produktionstechnik
gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 %.
Aufgaben
Die zu berufende Persönlichkeit soll die „Produktionstechnik“, insbesondere die „Fertigungstechnik“, in Forschung und Lehre engagiert vertreten, Akzente in der wissenschaftlichen Forschung in diesen Fächern setzen sowie Projekte der Grundlagen- und angewandten Forschung initiieren und durchführen.
Mögliche Profilierungen können in den folgenden Bereichen liegen (alphabetisch):
- Assistenzsysteme und tragbare Unterstützungssysteme in der Produktion und Fertigung
- Computergestützte Methoden der Produktion und Fertigung
- Digitaler Zwilling in der Produktion und Fertigung
- Innovative Fertigungsverfahren und Fertigungssysteme
- Mensch-Maschine-Systeme in der Fertigung und Produktion
- Präzisionsbearbeitung
- Virtuelle Fertigungstechnik und Computersimulation
- Werkzeugmaschinen
- Werkzeugtechnologie
Die persönliche Einbindung in die akademische Selbstverwaltung und in Arbeitsgruppen auf Instituts- und Fakultätsebene stellt einen weiteren fixen Bestandteil dieser Professur dar. Anstellungserfordernisse
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
- Einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Leistung;
- Publikationen in führenden einschlägigen referierten Fachzeitschriften;
- Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung;
- Erfahrung im interdisziplinären Arbeiten;
- Erfahrung in der Einwerbung und Verwaltung kompetitiver Drittmittel;
- Ausgeprägte didaktische Fähigkeiten;
- Qualifikation zur Führungskraft;
- Die Fähigkeit, Lehrveranstaltungen in Deutsch und Englisch zu halten, bzw. die Bereitschaft, die fehlende Sprache für den Gebrauch im Rahmen der universitären Aufgaben im erforderlichen Ausmaß (mindestens B2-Niveau binnen 2 Jahren in der zweiten Sprache) zu erlernen;
- Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs;
- Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Vorträge sowie sonstiger wissenschaftlicher Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte unter Angabe des budgetären Eigenanteils, der Art der Einwerbung (kompetitiv/nicht kompetitiv) und der Rolle bei der Antragstellung;
- Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschung;
- ein Lehrekonzept und die fünf wichtigsten Publikationen (Volltext).
R e k t o r i n
Kontakt
fss-technik@uibk.ac.at
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