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W1-Professur für Öffentliches Recht
Universität Rostock
Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 06.10.2025
Veröffentlicht am: 09.09.2025
Rostock
W1-Professur für Öffentliches Recht
zu besetzen. Die Juniorprofessur soll sich im Öffentlichen Recht an der Forschung und Lehre der Fakultät beteiligen. In der Lehre ist die Professur vor allem im Bachelorstudiengang der Fakultät engagiert. In der Forschung können Sie nach Ihren wissenschaftlichen Interessen eigene Schwerpunkte setzen. Ein Ausweis in klassischen Teilbereichen des Öffentlichen Rechts (auch mit europäischer oder internationaler Ausrichtung) ist ebenso willkommen wie Erfahrungen in jüngeren Rechtsgebieten und in der interdisziplinären Forschung. Entscheidend für die Auswahl ist primär die Qualität Ihrer Forschungsleistungen und Ihrer Lehre. Erfolge bei der Einwerbung von Drittmitteln und Erfahrungen in der Wissenschaftsorganisation oder der akademischen Selbstverwaltung werden berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit im Institut für Medien- und Digitalrecht der Juristischen Fakultät und in der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock mit ihren Schwerpunkten „Wissen – Kultur – Transformation“ oder „Maritime Systeme“. Auskünfte erteilt:
Prof. Dr. Björn Schiffbauer, Vorsitzender der Berufungskommission
E-Mail: bjoern.schiffbauer@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 62 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Sofern vor oder nach einer Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (*geschlechtsneutral) oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben.
Die Professur wird gemäß § 62 Abs. 2 LHG M-V als Juniorprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit (oder auf Wunsch ggf. im Angestelltenverhältnis) besetzt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung im Rahmen einer Zwischenevaluation nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt. Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Schriftenverzeichnis, Aufstellung bisheriger Lehrveranstaltungen, Evaluationen von Lehrveranstaltungen, ggf. Nachweise über Drittmitteleinwerbungen sowie eine Liste Ihrer drei wichtigsten Publikation ohne die Dissertation) sind bis 06.10.2025 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Juristischen Fakultät Ulmenstraße 69, 18057 Rostock oder vorzugsweise in nur einer Datei an dekan.juf@uni-rostock.de. Die Übersendung einer E-Mail an uns erfolgt unverschlüsselt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
www.uni-rostock.de

Kontakt
dekan.juf@uni-rostock.de
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