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W2-Professur für Informatik und Spieleentwicklung (d/m/w) Hochschule Flensburg

Unbefristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 15.09.2026
Veröffentlicht am: 04.08.2026
Flensburg
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W2-Professur für Informatik und Spieleentwicklung (d/m/w) Hochschule Flensburg
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Machen Sie fest an der nördlichsten Hochschule Deutschlands

An der Hochschule Flensburg studieren ca. 3000 Studierende in mehr als 20 Studiengängen im Bachelor- und Masterbereich. Die Hochschule verfügt über eine moderne Raum- und Laborinfrastruktur auf einem großzügig ausgestatteten Campus. Durch die Lage an der Ostsee ist die Fördestadt Flensburg ein attraktiver Wohnort und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Fachbereich Information und Kommunikation folgende Stelle zu besetzen:

W2-Professur für Informatik und Spieleentwicklung (d/m/w)

Die Professur ist primär im neuen Studiengang „Interactive Media and Games“ verankert. Gesucht wird eine promovierte Persönlichkeit, die über einen fundierten Hintergrund in der Informatik oder in vergleichbaren Wissenschaften und über gute didaktische Fähigkeiten verfügt, mit theoretischen und praktischen Kenntnissen im Bereich der Spieleentwicklung. Idealerweise wurden diese Kenntnisse im Rahmen von Forschungs- oder Entwicklungstätigkeiten erworben.

Ihre Aufgaben:
  • Erwartet wird die Bereitschaft, für den Studiengang „Interactive Media and Games“ die Programmverantwortung und studienbegleitende, überfachliche Lehrangebote zu übernehmen.
  • Zu den Lehraufgaben gehört die Durchführung von Vorlesungen, Laborübungen und anderen Lehrveranstaltungsformaten primär im Bachelorstudiengang „Interactive Media & Games“, darüber hinaus auch in anderen Bachelor- und Masterstudiengängen, wie z.B. „Angewandte Informatik“ und „Medieninformatik“.
  • Neben der Betreuung von Lehrveranstaltungen im Games-Bereich wird die Bereitschaft zur Übernahme von Grundlagenveranstaltungen sowie zur Betreuung von studentischen Projekten und Abschlussarbeiten erwartet.
  • Auf der Grundlage einschlägiger Erfahrung im Bereich Forschung und Entwicklung sollte sich die zukünftige Stelleninhaberin oder der zukünftige Stelleninhaber durch eigene Vorhaben in die umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Fachbereichs sowie in die Einwerbung von Drittmitteln einbringen.
  • Es wird außerdem erwartet, aktiv in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung mitzuarbeiten.
Ihre Kompetenzen und Erfahrungen::
  • Erforderlich sind vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Spieleentwicklung in Theorie und Praxis sowie einschlägige Erfahrungen mit Game Engines.
  • Erforderlich sind der Abschluss eines einschlägigen wissenschaftlichen Hochschulstudiums sowie die einschlägige Promotion im Fachgebiet Informatik oder in vergleichbaren Wissenschaften.
  • Fundierte Kenntnisse sowie Erfahrungen in mindestens einem der Teilgebiete der Grundlagen der Informatik, welche idealerweise im Rahmen von Forschungs- oder Entwicklungstätigkeiten erworben wurden.
  • Pädagogische und didaktische Eignung.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, Forschungs- und Technologietransfer-Projekte einzuwerben und fachlich zu leiten.
  • Es werden sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vergleichbar mit mind. auf dem Niveau C1 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen des Europarates) sowie die Bereitschaft zum Angebot von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache vorausgesetzt.
Unsere Wünsche:
Wünschenswert ist die Erfahrung in einem oder mehreren der folgenden Themengebiete:
  • Game Design
  • Interaction Design
  • Mensch-Computer-Interaktion
  • Maschinelles Lernen
  • KI-gestützte Entwicklung
  • Echtzeit-Computergrafik
  • Shader-Programmierung
  • 3D-Visualisierung
  • Immersive Medien (Virtual/Mixed Reality)
  • Serious Games
Ihre Möglichkeiten:
  • im eigenen Arbeitsbereich in Lehre und Forschung Akzente setzen,
  • aktiv an Wissens- und Technologietransfer sowie Forschungsaktivitäten teilnehmen und sich in anderen Bereichen der Hochschule einbringen sowie
  • die Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen des Lern- und Sprachenzentrums (LSZ) (Hochschuldidaktik und Sprachen).
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH. Danach ist ein zum Zugang für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt berechtigendes abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/.

Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor/in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.

Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre/n Partner*in.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, richten Sie bitte bis zum 15.09.2026 an den kommissarischen Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Prof. Dr. Niklas Klein, direkt über unser Online-Bewerbungsportal.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer PDF „Datenschutzinformationen für Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber“, die Sie auf der Übersichtsseite der Stellenangebote finden, und unserer Datenschutzerklärung.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die/der Vorsitzende des Berufungsausschusses, Herr Prof. Dr. Knut Hartmann, per E-Mail unter knut.hartmann@hs-flensburg.de oder telefonisch unter +49(0) 461/805 1227 gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Die Vollständigkeit bezieht sich auf das Vorliegen des Anschreibens, eines aktuellen Lebenslaufes sowie aller relevanten Arbeits- und Abschlusszeugnisse.
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