W2-Professur für Molekulare Tumorvirologie Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
Die Medizinische Fakultät besetzt im Virologischen Institut – Harald-zur-Hausen-Institut für Virologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur für Molekulare Tumorvirologie
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit ausgewiesener Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe und eigenem Forschungsprofil auf dem Gebiet der Replikation, Übertragung, Pathogenese, Prävention oder Therapie humaner Tumorviren. Eine Mitarbeit in den Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Forschergruppen) wird erwartet. Die Professur soll in die Lehre für die Studiengänge Medizin, Molekulare Medizin und Integrated Immunology an der Medizinischen Fakultät der FAU eingebunden werden. Es wird erwartet, dass neue und innovative Lehrformate und -inhalte aus dem Forschungsfeld der Professur eingebracht werden.
Weitere Studiengänge der Medizinischen Fakultät sind Zahnmedizin, Master Zahnerhaltung, Logopädie, Hebammenwissenschaften, Advanced Immunomedicine, Medizintechnik, Master in Advanced Healthcare, Master in Health and Medical Management sowie Master of Health Business Administration.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht worden sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e. V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehr- und Forschungskonzept, Gender- und Diversity-Konzept [jeweils max. 2 Seiten] sowie Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 20.08.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
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