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Universitätsassistent:in, Institut für Organisation, Personal und Dienstleistungsmanagement
Alpen Adria Universität Klagenfurt
Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 10.12.2025
Veröffentlicht am: 06.11.2025
Klagenfurt (Österreich)
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 700 Mitarbeitenden und über 13 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
Am Institut für Organisation, Personal und Dienstleistungsmanagement (ab 1. Jänner 2026: Institut für Management, Fachgebiet Organizational Behavior & Human Resource Management) an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften wird frühestens mit 2. Februar 2026 folgende Stelle besetzt:
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 3.714,80 brutto (14x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich) abgeschlossen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen:
Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von Absolvent:nnen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 547/25 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 10. Dezember 2025 vorliegen. Personen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, aber noch nicht über das erforderliche Master- oder Diplomstudium verfügen, können sich jedoch bewerben, sofern sie in der Lage sind, diese Anforderung mindestens zwei Wochen vor Dienstantritt zu erfüllen. Der spätest mögliche Termin für die Erfüllung dieser Voraussetzung ist daher der 18. Jänner 2026.
Nähere Auskünfte zur konkreten Stellenausschreibung erteilt Univ.-Prof. Dr. Heiko Breitsohl (heiko.breitsohl@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Universitätsassistent:in
Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 52.007,20 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B1
Befristung: 4 Jahre
Bewerbungsfrist: 10. Dezember 2025
Kennung: 547/25
- Forschung im Bereich Personal, Führung und Organisation, sowie ggfs. relevanter Forschungsmethoden
- Wissenschaftliches Arbeiten mit dem Ziel der Erstellung einer Dissertation im Bereich Personal, Führung und Organisation, sowie ggfs. relevanter Forschungsmethoden
- Durchführung von Lehrveranstaltungen im Bereich Personal, Führung und Organisation, sowie ggfs. relevanter Forschungsmethoden
- Mitarbeit an wissenschaftlichen Forschungsprojekten des Instituts und Publikationstätigkeit
- Beiträge zur internationalen Vernetzung in der Forschung (bspw. Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen)
- Mitwirkung an Wissenschaftskommunikation und Drittmittelaktivitäten
- Prüfungstätigkeit (Mitwirkung und Abhaltung)
- Betreuung von Studierenden (inkl. Abschlussarbeiten)
- Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und an Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Personal, Führung und Organisation oder der Psychologie mit Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie an einer in- oder ausländischen Hochschule mit mindestens gutem Erfolg. Diese Voraussetzung muss spätestens zwei Wochen vor Dienstantritt nachgewiesen werden; der spätest mögliche Termin für die Erfüllung dieser Voraussetzung ist somit der 18. Jänner 2026.
- Fundierte Kenntnisse der Methodenlehre (insb. quantitative Methoden), Statistik (insb. multivariate Verfahren) und statistischer Softwareprogramme (bspw. R)
- Fließende Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift
- Starkes Interesse an aktiven Forschungsgebieten des Instituts (bspw. Präsentismus)
- Ausgeprägte Bereitschaft zur Erweiterung der Kenntnisse von Forschungsmethoden
- Über das Fachgebiet Personal, Führung und Organisation hinausgehende Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre
- EDV-Kenntnisse (Office, statistische Datenanalyse, Onlinebefragungen)
- Erfahrungen im universitären Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb
- Auslandserfahrung
- Kenntnisse in oder Interesse an Open-Science-Praktiken
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 3.714,80 brutto (14x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich) abgeschlossen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
- Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching
- Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/
- Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur
- Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur und Sport
Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse / Bestätigungen
Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von Absolvent:nnen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 547/25 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 10. Dezember 2025 vorliegen. Personen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, aber noch nicht über das erforderliche Master- oder Diplomstudium verfügen, können sich jedoch bewerben, sofern sie in der Lage sind, diese Anforderung mindestens zwei Wochen vor Dienstantritt zu erfüllen. Der spätest mögliche Termin für die Erfüllung dieser Voraussetzung ist daher der 18. Jänner 2026.
Nähere Auskünfte zur konkreten Stellenausschreibung erteilt Univ.-Prof. Dr. Heiko Breitsohl (heiko.breitsohl@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
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