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wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (m/w/d) im Fachbereich Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation
Universität Hildesheim
Befristet
Teilzeit
Bewerbungsfrist: 27.10.2024
Veröffentlicht am: 03.10.2024
Hildesheim

Stiftung des öffentlichen Rechts
wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (m/w/d)
10 Qualifikationsstellen mit dem Ziel der Promotion
(TV-L E 13, 65%)
Die Laufzeit der Stellen beträgt 36 Monate (01.04.2025 bis 31.03.2028).
Das Graduiertenkolleg und seine Forschung
Das Graduiertenkolleg „Ästhetische Praxis“ ist eine Einrichtung der strukturierten Doktorand*innenausbildung an der Universität Hildesheim, die von der DFG mit Mitteln von Bund und Ländern gefördert wird. Das Graduiertenkolleg vereint die Fachgebiete Philosophie, Theaterwissenschaft, Kunstwissenschaft, Literaturwissenschaft, Musikwissenschaft, Kulturwissenschaft und Soziologie. Es hat seine Forschungsarbeit im April 2019 aufgenommen und wurde 2023 nach positiver Begutachtung verlängert. Die hier ausgeschriebenen Stellen bilden die dritte Promovierendenkohorte.
Das Graduiertenkolleg untersucht ästhetische Praxis als Phänomen sui generis. Damit erweitern wir den Fokus der traditionellen europäischen Ästhetiken und Kunstwissenschaften, die sich v.a. für Wahrnehmung und Urteil interessierten, um eine praxistheoretische Komponente. Ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken ästhetische Formen des Machens und Vollziehens wie Schreibprozesse, Probeprozesse, Prozesse des Übens und Improvisierens, die in die Produktion von Kunstwerken eingehen können, aber nicht müssen. Diese Prozesse beforschen die Mitglieder des Graduiertenkollegs sowohl im Kontext klassischer europäischer Kunstinstitutionen wie auch in alltäglichen und „außereuropäischen“ ästhetischen Praktiken.
Im Zentrum der Forschungsarbeit des Graduiertenkollegs in der zweiten Förderperiode stehen folgende Akzentsetzungen:
- Fokussierung des mit dem Vollzugssinn der ästhetischen Praxis verbundenen Potenzials der Kritik, etwa an verdinglichten Praxis- und Lebensformen sowie den ihnen entsprechenden epistemischen Rechtfertigungsordnungen.
- Erkundung von Möglichkeiten einer Dekolonisierung der Ästhetik, um die vielfältigen kolonialen Verstrickungen der europäischen Kunstwelt wie auch der theoretischen Grundlagen praxisvergessener westlicher Ästhetiken selbst kritisch zu analysieren.
- Methodologische Vertiefung der Frage, wie sich Praxis als Praxis adäquat beobachten und vor allem beschreiben lässt (Deskriptologie der Praxis).
- Ästhetische Praktiken im modernen Japan und die Frage nach der Ordnung der „Künste“ (Philosophie)
- Ästhetische Praxis – Zwischen Dewey und Adorno (Philosophie)
- Der Fundus als koloniales Archiv – postkoloniale Perspektiven auf das Kostümbild im Theater (Theaterwissenschaft)
- Die Materialität des Probens. Postanthropozentrische Perspektiven auf die Arbeit am Theater (Theaterwissenschaft)
- Kinder- und Jugendbeteiligung im Theater als ästhetische und politische Praxis (Theaterwissenschaft)
- „Challenging and changing the way we look at American History“: Kara Walkers zeitgenössische Historienbilder als kontroverse bildpraktische Analysen von US-amerikanischem Rassismus und African-American Identity (Kunstwissenschaft)
- Translinguale Poetiken (Literaturwissenschaft)
- Immer wieder Darmstadt – Zum Diskurs der Dekolonisierung in der „Neuen Musik“ (Musikwissenschaft)
- Zwischen Konsum und Kunst: Ästhetische Genealogien in der Konsumkultur der 20. Jahrhunderts (Kulturwissenschaft)
- Zur sozialen und ästhetischen Formierung von Kommentaren in Plattformkommunikation (Youtube, Twitter, usf.) (Soziologie)
- Nachweis der wissenschaftlichen Hochschulabschlüsse (ggf. in beglaubigter Übersetzung).
- Lebenslauf mit detaillierter Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs.
- Motivationsschreiben, welches die persönliche Eignung für das Forschungs- und Ausbildungsprogramm dokumentiert und das darlegt, wie sich der/die Bewerber*in in das Graduiertenkolleg einbringen will.
- Gutachten von einer Lehrperson einer Hochschule, das über die fachliche und methodische Kompetenz sowie das wissenschaftliche Potential der Bewerberin bzw. des Bewerbers Auskunft gibt (eine Seite).
- Darstellung des Dissertationsvorhabens (Exposé) von max. zehn Seiten (in dt. oder engl. Sprache) inkl. Zeitplan.
- Von Absolvent*innen ausländischer Universitäten werden das Äquivalent des jeweils entsprechenden deutschen Abschlusses und der Nachweis von Deutschkenntnissen der Stufe B2/DSH 1/TestDaF 3 oder Äquivalent verlangt.
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