Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) zählt mit
ihren derzeit rund 34.000 Studierenden (an 12 Standorten)
und 9.000 kooperierenden Unternehmen und sozialen Einrichtungen
zu den größten Hochschulen des Landes.
Karlsruhe, in der Rheinebene zwischen Pfälzer Bergen, Vogesen
und Schwarzwald gelegen, ist eine junge Großstadt im Herzen
Europas. Die TechnologieRegion Karlsruhe ist eine der leistungsfähigsten
Regionen Europas. Sie zählt zu den führenden
Wissenschafts- und High-Tech-Standorten.
Derzeit sind an der DHBW Karlsruhe rund 3.200 Studierende in
den Fakultäten Wirtschaft und Technik immatrikuliert.
AN DER DHBW KARLSRUHE IST AN DER FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFT FOLGENDE STELLE ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN ZEITPUNKT
ZU BESETZEN:
Professur für Steuerlehre und
Prüfungswesen (m/w/d)
Besoldungsgruppe W2,
Verfahrensnummer: 2021-KA-W-2
Neben den Voraussetzungen des § 47 LHG sollte der*die Bewerber*in über folgende Qualifikationen verfügen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften
- Erfolgreich absolviertes Berufsexamen zum/zur Steuerberater*in und/oder Wirtschaftsprüfer*in
- Vertiefte Kenntnisse in allen Bereichen des Steuerrechts und des Prüfungswesens
- Kompetenzen bzw. einschlägige Praxiserfahrung im Bereich Digitalisierung im Steuer-/Finanz- und Rechnungswesen sind
besonders erwünscht
Zusätzlich sollte der*die Bewerber*in in besonderem Maße Bereitschaft zur gestaltenden Mitarbeit im Studiengang Rechnungswesen,
Steuern, Wirtschaftsrecht (RSW) mitbringen.
Zu den Aufgaben gehören die Lehre, die angewandte Forschung und die Weiterbildung in den Studiengängen der Fakultät Wirtschaft
und insbesondere im Studiengang RSW. Eine wesentliche Aufgabe besteht zudem in der engen Kooperation mit den Praxispartnern
sowie der Begleitung der Studierenden in der Praxis.
Einstellungsvoraussetzungen
Vorausgesetzt werden gemäß § 47 LHG ein abgeschlossenes
Hochschulstudium, besondere wissenschaftliche Befähigung
(in der Regel Promotion), pädagogische Eignung sowie mindestens
fünf Jahre berufspraktische Erfahrung, davon mindestens
drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs.
Der*Die Bewerber*in muss zudem bereit sein, an der wissenschaftlichen
Entwicklung, insbesondere durch Forschung und
wissenschaftliche Weiterbildung, teilzuhaben. Erwartet wird
ein besonderes Maß an Engagement und Kooperationsbereitschaft
mit den beteiligten Unternehmen und sozialen Einrichtungen
sowie die Bereitschaft zur Gremienarbeit.
Eine Mitwirkung in angemessenem Umfang an den übrigen
Aufgaben der DHBW Karlsruhe setzen wir voraus.
Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als
Professor*in (W2) ist in der Regel nach dreijähriger Bewährung
im Beamtenverhältnis auf Probe möglich, falls das Lebensalter
bei der Einstellung 47 Jahre, bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen
52 Jahre, nicht übersteigt.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Bei Teilzeit erfolgt die Anstellung
im Beschäftigtenverhältnis und wird außertariflich analog
der Besoldungsgruppe W2 vergütet.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher Eignung vorrangig
berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
Bei Fragen zum Berufungsverfahren können Sie sich an den Dekan
als Vorsitzenden der Berufungskommission oder an die Gleichstellungsbeauftragte,
Frau Prof. Dr. Diehl-Becker (
diehl-becker@dhbw-karlsruhe.de), wenden.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung online (idealerweise in
einer
PDF-Datei) bis zum
25.05.2022 unter Angabe der Verfahrensnummer
an:
Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Herrn Dekan Prof. Dr. Holger Becker
BerufungenWirtschaft@dhbw-karlsruhe.de
www.karlsruhe.dhbw.de