Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das Deutsche Patent- und Markenamt
(DPMA) ist das Kompetenzzentrum für alle gewerblichen Schutzrechte des geistigen
Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales
Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die
Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erbringen Dienstleistungen für Erfinderinnen und Erfinder sowie
Unternehmen und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme
weiter.
Wir suchen an unserem Standort
Jena zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Fachbereichen
Elektrotechnik, Physik und Maschinenbau mehrere
Ingenieurinnen und Ingenieure, Informatikerinnen und Informatiker (technische
Informatik) und Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler (w/m/div)
für die Tätigkeit einer Patentprüferin oder eines Patentprüfers.
Ihr Fachgebiet ist nicht dabei? Gerne können Sie unseren RSS-feed nutzen, um über künftige
Ausschreibungen informiert zu werden.
Ihre wesentlichen Aufgaben:
- Recherche des weltweit bekannten Standes der Technik mittels moderner Datenbanksysteme
- Prüfung der zum Patent angemeldeten Erfindungen auf Patentfähigkeit
- Entscheidung über Erteilung oder Versagung von Patenten nach dem Patentgesetz
Wir setzen voraus:
- ein mit Master oder Diplom an einer Universität abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches
Studium (z.B. Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informationstechnologie,
Physik) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- eine daran anschließende, in der Regel fünfjährige berufliche Tätigkeit im Bereich der
Technik oder Naturwissenschaften (auch im Rahmen einer Promotion)
- Fachkenntnisse auf mindestens einem Spezialgebiet (siehe hierzu die weiterführenden
Links)
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates
der Europäischen Union (§ 26 Abs. 2 Satz 3 PatG, § 7 Abs. 1 BBG)
- sehr gute Kenntnisse der Amtssprache Deutsch, die mindestens der Niveaustufe C 1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen
Wünschenswert sind:
- Fremdsprachenkenntnisse in Englisch (Französisch von Vorteil)
- analytische Fähigkeiten zu detailgenauem Bewerten
- ausgeprägtes Entscheidungs- und Durchsetzungsverhalten
- hohes Maß an Lernbereitschaft sowohl im technischen als auch im juristischen Bereich
- Fähigkeit, sich schnell in komplexe Themenstellungen einzuarbeiten
Wir bieten:
- Einstellung als Bundesbeamtin bzw. Bundesbeamter im höheren Dienst auf Probe (als
Regierungsrätin bzw. Regierungsrat, Besoldungsgruppe A13) und grundsätzlich nach
drei Jahren Verbeamtung auf Lebenszeit
- eine intellektuell anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- eine professionelle 18-monatige Qualifizierung
- einen sicheren und modernen Arbeitsplatz
- sehr gute Aufstiegsmöglichkeiten (Beförderung in die Besoldungsgruppe A15 derzeit in
der Regel schon nach fünf Jahren; auch danach weitere Aufstiegsmöglichkeiten)
- gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (u.a. Möglichkeit zum ortsflexiblen Arbeiten,
grundsätzliche Möglichkeit von Teilzeitarbeit, 30 Tage Jahresurlaub)
- Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket
- Spracherwerb und internationaler Austausch
- Möglichkeit einer internen Dozententätigkeit
Ihre Bewerbung:
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung – gerne per E-Mail – mit
Bewerbungsformular
bis zum 21. Juni 2023 an:
Deutsches Patent- und Markenamt
Sachgebiet 4.1.1.e – Personalgewinnung
Frau Göktepe / Frau Endres
80297 München
E-Mail: Bewerbung@dpma.de
Telefon: +49 89 2195-2034 / -1583
Wir verstehen uns als familienfreundlicher Arbeitgeber und begrüßen daher auch Bewerbungen
von Menschen mit Familienpflichten. Wir gewährleisten die berufliche Gleichstellung
und freuen uns über Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts. Zur Förderung
der Gleichberechtigung im Beruf wünschen wir uns insbesondere Bewerbungen von
Frauen. Bei gleicher Eignung berücksichtigen wir Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
bevorzugt. Ebenso berücksichtigen wir Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit
entsprechend den personellen und organisatorischen Möglichkeiten.
Bitte beachten Sie: Ihr Anfangsgehalt als Patentprüferin bzw. Patentprüfer ist abhängig von
Ihrer beruflichen Erfahrung. Für die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe sollten Ihre Bewerbungsunterlagen
daher eine aussagekräftige Darstellung Ihrer bisherigen Tätigkeit im
Bereich der Naturwissenschaften oder der Technik nach Abschluss Ihres Studiums und entsprechende
Nachweise enthalten.
Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, verarbeiten wir
im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz
zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter
https://www.dpma.de/dpma/recht_und_gesetz/datenschutzerklaerung/index.html.
Weiterführende Links: