Im Fachbereich II Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften
ist zum 01.10.2020 eine
W1-Juniorprofessur
für Allgemeine und Angewandte Phonetik
mit Tenure Track nach W2 (LBesG) (m/w/d)
im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Der/die Stelleninhaber/in soll das in der
Widmung genannte Gebiet in Forschung und Lehre vertreten.
Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm)
gefördert. Sie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen
Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft.
Zu den Aufgaben der Juniorprofessur gehören Forschung, Lehre (4-6 SWS) und
Prüfungen in den Studiengängen „Phonetik" und „Sprache, Technologie, Medien"
sowie Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung. Sie/er soll in der Lage
sein, die wesentlichen Inhalte des Faches auch einer breiten Öffentlichkeit zu
kommunizieren.
Bewerberinnen und Bewerber sollen durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium
sowie durch eine herausragende Promotion mit phonetischem Schwerpunkt
ausgewiesen sein. Über den durch die Dissertation gesetzten Schwerpunkt
hinaus muss die Beschäftigung mit einem weiteren Bereich der angewandten
Phonetik wie beispielsweise Soziophonetik oder kontrastive Phonetik z. B. durch
Publikationen, Projekte oder Projektanträge nachgewiesen werden. Vertrautheit mit
gängigen experimentalphonetischen Verfahren wird erwartet. Anschlussfähigkeit an
den sprachwissenschaftlich geprägten Forschungsschwerpunkt des Fachbereichs
zur Musterhaftigkeit muss gegeben sein (vgl.
https://patterns.uni-trier.de); die
Bereitschaft zur Weiterentwicklung der phonetischen Bachelor- und Masterstudiengänge
sowie des fachübergreifenden Studiengangs „Sprache, Technologie,
Medien" (mit den Fächern Computerlinguistik und Digital Humanities sowie
Medienwissenschaft) wird vorausgesetzt. Insofern sind Erfahrungen mit der
Verarbeitung größerer Datenmengen bzw. der Anwendung quantitativer Methoden
wünschenswert.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 54 HochSchG, insbesondere
sind pädagogische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher
Arbeit nachzuweisen. Die Fähigkeit, in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen
anzubieten, wird erwartet.
Gemäß § 55 HochSchG werden Juniorprofessuren zunächst für die Dauer von drei
Jahren besetzt und nach positiver Zwischenevaluation um weitere drei Jahre verlängert.
Im Anschluss daran ist eine dauerhafte Übertragung der o. a. Professur (Bes.
Gr. W 2 LBesG) vorgesehen, wenn sich der/die Stelleninhaber/in nach Maßgabe der
einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt
hat und die allgemeinen dienstrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt
sind. Auf § 50 Abs. 5 Satz 3 HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungskonzept,
bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird.
Die Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Hochschullehrerinnen zu erhöhen,
und fordert Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte
werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen [Lebenslauf,
Zeugniskopien, Schriftenverzeichnis, Aufstellung der Lehrveranstaltungen]
sowie ggfs. Angaben zu laufenden Forschungsvorhaben
sind bis zum
31.01.2020 in digitaler Form (in einer
einzigen pdf-Datei) an den
Dekan des Fachbereichs II der
Universität Trier, Herrn Prof. Dr. Sebastian Hoffmann,
54286 Trier; E-Mail: dekanatfb2@uni-trier.de zu richten.