Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist folgende Stelle neu zu besetzen:
Oberbürgermeister*in der Hanse- und Universitätsstadt
Rostock
Die Wahl findet am 13. November 2022 statt; eine Stichwahl ggf. am 27. November 2022.
Die Ernennung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis als kommunale*r Wahlbeamter*in auf Zeit. Die Wahlzeit beträgt sieben Jahre.
Die Besoldung erfolgt gemäß § 5 Absatz 1 der „Landesverordnung über die Besoldung und Aufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit in Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalbesoldungslandesverordnung – KomBesLVO M-V) mit der Besoldungsgruppe B 7 BBesO.
Die Bewerbungs- und zugleich Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am
30. August 2022, 16 Uhr.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetpräsenz unter.
www.rostock.de/karriere
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