An der Philosophischen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W2-Professur für Berufspädagogik –
Fachdidaktik gewerblich-technischer Fachrichtungen
zu besetzen.
Die*Der Stelleninhaber*in (*gn=geschlechtsneutral) soll die Lehre und Forschung in der Fachdidaktik gewerblich-technischer Fachrichtungen vertreten und hier insbesondere die berufliche Bildung in den Berufen der Elektro-, Informations- und Metalltechnik sowie der Agrarwirtschaft berücksichtigen. Erwartet wird die Koordination und Ausgestaltung der fachdidaktischen Studienanteile in den beruflichen Fachrichtungen der berufspädagogischen Studiengänge sowie das Engagement in der Entwicklung und Umsetzung berufsbegleitender Studienangebote für Berufsschullehrkräfte, was auch Lehrangebote in der Breite der Berufspädagogik einschließt. Der Schwerpunkt der Lehraufgaben liegt auf den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen für die berufspädagogischen BA- und MA-Studiengänge. Sie umfassen auch schulpraxisbezogene Studienanteile und die damit auf- bzw. auszubauenden kooperativen Netzwerkstrukturen. Erwartet wird zudem die Entwicklung von innovativen und digitalisierten Lehrangeboten und Studiengangstrukturen einschließlich Angeboten der berufsbegleitenden Lehrkräfteweiterbildung sowie die Konzeption und Leitung von Entwicklungs- und Forschungsprojekten zur Didaktik beruflicher Bildung. Die Professur ist eingebunden in das Institut für Berufspädagogik, welches gekennzeichnet ist durch Personalführung auf Augenhöhe sowie hohes Engagement in der Lehre und wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Von der*dem Stelleninhaber*in (*gn) wird darum neben einer eigenen Profilierung in Forschung und Lehre eine aktive Mitgestaltung der Zusammenarbeit am Institut erwartet.
Voraussetzung sind erziehungswissenschaftliche und interdisziplinäre Forschungen in der gewerblich-technischen beruflichen Fachdidaktik und Lehrer*innenbildungsforschung (*gn). Neben einer einschlägigen Promotion im Feld der beruflichen Bildung sind zusätzliche wissenschaftliche Leistungen Voraussetzung, die durch Publikationen in einschlägigen Publikationsorganen nachzuweisen sind. Von den Bewerber*innen (*gn) werden zudem internationale wissenschaftliche Erfahrungen sowie Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten erwartet. Lehrerfahrungen und Vorstellungen zur Lehre wie auch Forschungsperspektiven sind darzulegen. Ein Studienabschluss in der Berufspädagogik ist gewünscht, wie auch ein Zweites Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen und eine sichtbare Einbindung in Netzwerke der Berufsbildungsforschung.
Von Vorteil sind Forschungsschwerpunkte in mindestens zwei der folgenden Bereiche: Professionalisierung von beruflichen Lehrkräften gewerblich-technischer Fachrichtungen, Technikdidaktik, Berufsschulentwicklung, Konsequenzen technisch implizierter Veränderung der Arbeit und der Arbeitswelt, Nachhaltigkeit, Arbeitsprozessanalyse, Berufsforschung, Hochschuldidaktik.
Die Universität Rostock hat ihre Forschungsaktivitäten in vier Profillinien gebündelt. Von der*dem künftigen Stelleninhaber*in (*gn) wird außerdem erwartet, dass sie*er ihre*seine (*gn) Forschungsexpertise in die Arbeit an der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock (INF) bzw. in deren Departments „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ und „Wissen – Kultur – Transformation“ einbringt.
Auskünfte erteilt:
Prof. Dr. Franz Kaiser,
Institut für Berufspädagogik, Philosophische Fakultät
Telefon: +49 (0) 381 498 2643
E-Mail:
franz.kaiser@uni-rostock.de
Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, fachlich einschlägige Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Zusätzlich soll gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 LHG M-V eine mindestens dreijährige Schulpraxis oder adäquate Lehrerfahrung nachgewiesen werden. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (*gn). Schwerbehinderte Bewerber*innen(*gn) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer bzw. personalführungsrelevanter Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungs- und Lehrabsichten) sind bis
11.12.2020 zu richten an die
Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Straße 28, 18055 Rostock oder vorzugsweise per E-Mail an:
berufungen.phf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend der einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.