An der Philipps-Universität Marburg ist am Fachbereich Medizin und Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg, Abteilung für Zahnerhaltungskunde, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Professur (W2) für Kariologie des Alterns
zu besetzen.
Die / Der zukünftige Stelleninhaberin / Stelleninhaber (w/m/d) vertritt das Gebiet in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Sie / Er hat ein ausgeprägtes wissenschaftliches Profil in der Forschung im Bereich der Prävention und Therapie der Wurzelkaries. Mit der Professur ist eine leitende Oberarztfunktion sowie die Leitung des Bereichs Alters-Kariologie in der Abteilung für Zahnerhaltungskunde (Direktor: Univ.-Prof. Dr. Roland Frankenberger) verbunden.
Die Bewerberin / Der Bewerber muss durch herausragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem jeweiligen Schwerpunktgebiet gemäß Profilanforderung und durch erfolgreiche Drittmitteleinwerbung ausgewiesen sein und umfangreiche Lehrerfahrung vorweisen können.
Die Universitäten Gießen und Marburg haben mit der Technischen Hochschule Mittelhessen eine Forschungsallianz gegründet (Forschungscampus Mittelhessen), in deren Rahmen die beiden Fachbereiche Medizin eine strukturierte Kooperation auf der Basis abgestimmter Schwerpunkte praktizieren. Von den Bewerberinnen / Bewerbern wird entsprechend die Bereitschaft zur hochschul- und fachbereichsübergreifenden Kooperation und Mitarbeit in Verbundprojekten erwartet. Insbesondere werden eine standortübergreifende patientenorientierte klinische Forschung und die Beteiligung an gemeinsamen klinischen Studien vorausgesetzt.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der § 61 und 62 HHG.
Die Vergütung der Leistungen in der Krankenversorgung erfolgt durch einen separaten Dienstvertrag mit dem Klinikum (UKGM).
Die Philipps-Universität misst einer intensiven Betreuung der Studierenden und Promovierenden große Bedeutung zu und erwartet von ihren Lehrenden ein hohes Maß an Engagement auf dem Gebiet der akademischen Lehre und eine intensive Beteiligung an der geplanten Weiterentwicklung der Zahnmedizinerausbildung.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Personen mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen Hochschule. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.