An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-
Universität Göttingen ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Nachwuchspakt) zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur
W2 t.t. W2 - „Interorganisationale
Informationssysteme“
im Beamtenverhältnis (BesGr. W2 NBesO) auf Zeit mit Tenure Track
(W2) zu besetzen.
Die Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von fünf Jahren (§ 28
Niedersächsisches Hochschulgesetz -NHG-). Die Überleitung in eine
Lebenszeitprofessur ohne Ausschreibung (W2) erfolgt nach einer positiven
Evaluation.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die Forschungsaktivitäten
auf dem Gebiet der interorganisationalen Informationssysteme
betreiben und in einem oder mehreren der folgenden Forschungsschwerpunkte
ausgewiesen sind: Digitale Plattformen und digitale
Geschäftsmodelle, Standardisierung von Systemschnittstellen, -komponenten
und Geschäftsprozessen, effiziente Datenhaltung und Datenverarbeitung,
Systemmodellierung und Modellierungsmethoden, Unternehmensarchitekturen.
Es sind sowohl gestaltungsorientierte, wie auch qualitative oder quantitative
Forschungsansätze erwünscht.
Aussichtsreiche Bewerberinnen und Bewerber verfügen über exzellente
Veröffentlichungen in hochrangigen internationalen Fachzeitschriften.
Auslandserfahrungen und Drittmitteleinwerbungen sind vorteilhaft. Es
wird erwartet, dass sich die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber
in der betriebswirtschaftlichen Lehre und Wirtschaftsinformatiklehre in
den Bachelor- und Master-Studiengängen, am Promotionsstudiengang
sowie an der Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften
angemessen beteiligt. Die Universität legt dabei Wert auf forschungsorientierte
Lehre. Es wird begrüßt, dass sich die Professur in fakultätsübergreifende
Verbünde einbringt. Darüber hinaus wird erwartet, dass
sich die Professur am disziplinübergreifenden Themenschwerpunkt
„Data Science“ beteiligt. Ebenso wird die Einwerbung von Drittmitteln
erwartet.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 NHG in der
zurzeit geltenden Fassung. Bewerberinnen und Bewerber, die an der
Universität Göttingen promoviert haben, können in der Regel nur berücksichtigt
werden, wenn sie nach der Promotion mindestens zwei
Jahre außerhalb der Universität Göttingen wissenschaftlich tätig waren.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis
auf Zeit. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht.
Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.
Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem
Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt
in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung
des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich
zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche
Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf
und Familie. Die Universität hat sich zum Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte
Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen Schwerbehinderter
erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorzug.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (einschließlich eines
Lehr- und Forschungskonzeptes) richten Sie bitte online mittels
einer
PDF-Datei (max. 8 MB) innerhalb von
vier Wochen nach Erscheinen
dieser Anzeige an das Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
unter
dekanat@wiwi.uni-goettingen.de.
Weitere Informationen, wie zum Beispiel zum Ablauf des Berufungsverfahrens,
zur Ausstattung der Professur, zur Einbindung der Professur
in die Fakultät sowie zum Profil und den Leistungsangeboten
von Universität und Fakultät, entnehmen Sie bitte dem Internet unter
folgendem Link:
www.wiwi.uni-goettingen.de/service/stellenangebote