Gesucht wird eine Persönlichkeit mit nachgewiesener hoher Organisations- und Führungsfähigkeit sowie strategischer und integrativer Kompetenz. Sie zeichnet sich aus durch Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen, Management-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit. Sie muss geeignet sein, gemeinsam mit den Fakultäten die Hochschule nachhaltig weiterzuentwickeln und zukunftsfähige Strategien für die Studiengänge auszuarbeiten. Ein Fokus liegt hierbei auf den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen. Weitere zentrale Aufgaben bestehen darin, die besondere Einbindung in nationale und internationale Netzwerke auszubauen und die Kooperation der Hochschule mit Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft weiter zu stärken. Von besonderer Relevanz ist zudem die Förderung der Lehre in Bezug auf Infrastruktur und moderne Lehrkultur.
Einschlägige hochschulpolitische Erfahrung, Kompetenz in Fragen von Gleichstellung, Gender und Diversity, gute englische Sprachkenntnisse und ein sicherer Umgang mit Medien und der Öffentlichkeit werden erwartet. Erfolgreiches Engagement für die angewandte Wissenschaft und Forschung ist von Vorteil.
Die Hochschule Mannheim ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Die Rektorin/der Rektor vertritt die Hochschule nach außen, ist Vorsitzende/Vorsitzender des Rektorats, des Senats und seiner Ausschüsse. Aufgaben und Rechtsstellung ergeben sich aus dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz.
Zur Rektorin/zum Rektor kann bestellt werden, wer der Hochschule hauptberuflich als Professorin/Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie/er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Rektorin/der Rektor wird in einer gemeinsamen Sitzung von Hochschulrat und Senat gewählt und vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg für eine Amtszeit von 6–8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt (soweit nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet ist). Die Besoldung erfolgt gemäß dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (W3) zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs. Wiederwahl ist möglich.
Die Hochschule Mannheim strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen an und freut sich über Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte
bis spätestens 3. Februar 2023 mit den üblichen Unterlagen per E-Mail (nur im PDF Format) an den Vorsitzenden des Hochschulrats, Herrn Dr. Thomas Peuntner, Hochschule Mannheim, Geschäftsstelle des Hochschulrats, Paul-Wittsack-Str. 10, 68163 Mannheim,
hochschulrat@hs-mannheim.de.