An der
Universität Duisburg-Essen ist in der
Fakultät für Bildungswissenschaften
zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu
besetzen:
Universitätsprofessur (Bes.-Gr. W 2)
für „Allgemeine Erziehungs-
wissenschaft mit Berücksichtigung
der Genderperspektiven"
Der/Die zukünftige Stelleninhaber/in soll im Fach Erziehungswissenschaft
die Allgemeine Erziehungswissenschaft mit der Berücksichtigung der
Genderperspektiven in Forschung und Lehre vertreten. Dies setzt voraus,
dass der Kandidat/die Kandidatin mindestens in einem der Felder:
- Theorie der Bildung und Erziehung
- Empirische Forschung zu Bildungsprozessen im Lebenslauf
- Pädagogische Anthropologie
- Erziehungswissenschaftlich fundierte Wissenschaftsforschung
einschlägig ausgewiesen ist.
Die Lehre ist vorrangig zu erbringen für den MA „Erwachsenenbildung/
Weiterbildung" sowie den BA "Erziehungswissenschaft". Die Mitwirkung
an der Weiterentwicklung von Studiengängen und in der akademischen
Selbstverwaltung wird erwartet.
Erwartet werden Veröffentlichungen in hochrangigen, referierten
Publikationsorganen sowie der ausgeschriebenen Position angemessene
Erfahrungen bei der Durchführung selbst eingeworbener, kompetitiver
Drittmittelprojekte, vorzugsweise DFG-geförderter Projekte.
Es handelt sich um eine Professur im Rahmen des Netzwerks Frauen- und
Geschlechterforschung NRW. Daher wird ein Engagement im Netzwerk
Frauen- und Geschlechterforschung erwartet. Wünschenswert ist ebenso
ein Engagement in der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung der
Universität, dem Essener Kolleg für Geschlechterforschung.
Die Universität Duisburg-Essen legt auf die Qualität der Lehre besonderen
Wert. Didaktische Vorstellungen zur Lehre - auch unter Berücksichtigung
des Profils der Universität Duisburg-Essen - sind darzulegen.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 Hochschulgesetz
NRW.
Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer
Mitglieder zu fördern (
https://www.uni-due.de/diversity). Sie strebt die
Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an und
fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich
zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen
geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. des § 2 Abs. 3
SGB IX sind erwünscht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Liste der
wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Unterlagen zum wissenschaftlichen
und beruflichen Werdegang, Zeugniskopien, Darstellung des
eigenen Forschungsprofils und der sich daraus ergebenden Perspektiven
an der Universität Duisburg-Essen, Angaben über eingeworbene Drittmittel,
Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie zur bisherigen
Lehrtätigkeit und zum Lehrkonzept) unter Angabe der jeweiligen
Professur sind innerhalb eines Monats nach Erscheinen