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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind. Die Berufung erfolgt nach dem Berliner Modell. Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen. Die zu berufende Person wird ihre wissenschaftlichen Arbeiten am Leibniz-Institut für Katalyse durchführen. Dazu wird sie unter Fortzahlung der Bezüge dem LIKAT von der Universität Rostock zur Dienstleistung zugewiesen. Die Lehrverpflichtung ist im Kooperationsvertrag des LIKAT mit der Universität Rostock geregelt. Die Themeninhalte der Vorlesungen werden mit dem Institut für Chemie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät abgestimmt. Die aktive Einbindung in die Lehre wird erwartet. Lehrerfahrungen in der industriellen und angewandten Katalyse sind erwünscht. Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Chancengleichheit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Personalpolitik. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind uns daher willkommen. Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungspositionen an und fordern deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien. Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, Zeugnisse, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 07. Juni 2024 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Wismarsche Straße 45, 18057 Rostock oder per E-Mail an dekan.mnf@uni-rostock.de (bitte in einer einzigen PDF-Datei mit max. 5 MB). Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend der einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Bei Einladung zur Vorstellung werden Reisekosten und ggf. Unterbringung vom Leibniz-Institut für Katalyse erstattet. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.Bewerten