DER WISSENSCHAFTSRAT BERÄT DIE BUNDESREGIERUNG UND DIE REGIERUNGEN DER LÄNDER IN FRAGEN DER INHALTLICHEN UND STRUKTURELLEN ENTWICKLUNG DER HOCHSCHULEN, DER WISSENSCHAFT UND DER FORSCHUNG.
ZUM 1. DEZEMBER 2024 IST FOLGENDE POSITION NEU ZU BESETZEN
Generalsekretär (m/w/d)
Der Wissenschaftsrat hat die Aufgabe, im Rahmen von Arbeitsprogrammen übergreifende Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs zu erarbeiten sowie zur Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland im nationalen und europäischen Wissenschaftssystem beizutragen. Die Empfehlungen sollen den Erfordernissen des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens entsprechen und mit Überlegungen zu den quantitativen und finanziellen Auswirkungen und ihrer Verwirklichung verbunden sein.
Der Wissenschaftsrat wurde am 5. September 1957 in der Bundesrepublik Deutschland von Bund und Ländern auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens gegründet und ist damit das erste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Europa.
In seiner Handlungs-, Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit wird der Wissenschaftsrat durch die Geschäftsstelle, mit Sitz in Köln unterstützt. Ihre organisatorische Binnengliederung entspricht den wesentlichen Aufgabenbereichen des Wissenschaftsrats in der Erarbeitung forschungs- und wissenschaftspolitischer Stellungnahmen, der fortwährenden Beobachtung und Begutachtung unseres Hochschulsystems einschließlich der Medizin, der Administration der Förderlinie Exzellenzuniversitäten im Programm Exzellenzstrategie, der Akkreditierung privater Hochschulen und Begutachtung von Forschungsbauten sowie der Entwicklung von Empfehlungen für den Umgang des Wissenschaftssystems mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen. Die Fachabteilungen und Stabsstellen koordinieren und unterstützen die Arbeit der Ausschüsse und Arbeitsgruppen des Wissenschaftsrats planerisch und logistisch, insbesondere übernehmen sie eine inhaltliche Vorbereitung der Empfehlungen und Stellungnahmen des Wissenschaftsrats zu wissenschaftspolitisch relevanten Fragen, so dass sichergestellt ist, dass eine der großen Bedeutung und Sichtbarkeit des Gremiums angemessene Fundierung der Positionen besteht. Der Wissenschaftsrat wird jährlich institutionell von Bund und Ländern gefördert. Im Durchschnitt betreut die Geschäftsstelle etwa 40 bis 45 Arbeitsgruppen parallel. Die Geschäftsstelle mit derzeit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird von der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär geleitet.
Zum 1. Dezember 2024 ist folgende Position neu zu besetzen:
GENERALSEKRETÄR (m/w/d)
Zu den Aufgaben gehört
- die Leitung der Geschäftsstelle
- die Pflege und der Ausbau der Beziehungen zu den wissenschaftspolitischen Entscheidungstragenden, Wissenschaftsorganisationen sowie führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der Öffentlichkeit in enger Zusammenarbeit mit der / dem Vorsitzenden
- die Unterstützung der Arbeit der Ausschüsse und Arbeitsgruppen
- die Vorbereitung der Sitzungen der Vollversammlung und der Kommissionen
- die Aufstellung und Durchführung des Haushaltsplanes
Sie haben Ihre wissenschaftliche Qualifikation idealerweise mit einer Promotion abgeschlossen und bringen eine mehrjährige, der Aufgabenstellung angemessene Leitungserfahrung in einer großen wissenschaftsorientierten Organisation mit. Daraus resultieren fundierte Kenntnisse der Wissenschafts- und Hochschulsysteme und Sicherheit bei der Umsetzung von öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ihre kommunikative Stärke zeigt sich auch dadurch, dass Sie nachweislich in der Lage sind, unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zielführend zu motivieren.
Den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen begegnen Sie als engagierte Persönlichkeit, die die Zukunft des Wissenschaftsrats und seiner Geschäftsstelle aktiv mitgestaltet.
Im Haushaltsplan des Wissenschaftsrats steht eine Stelle entsprechend Besoldungsgruppe B9 zur Verfügung. Über die Einstellung der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs entscheidet die Vollversammlung. Die Bestellung zur Generalsekretärin bzw. zum Generalsekretär des Wissenschaftsrats erfolgt für die Dauer von sechs Jahren. Eine – auch mehrfache – Wiederbestellung ist möglich.
Der Wissenschaftsrat und seine Geschäftsstelle fördern die Gleichstellung und begrüßen daher alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen senden Sie bitte
bis zum 31. März 2024 ausschließlich unter der Emailadresse
Bewerbung_GS@wissenschaftsrat.de an den Vorsitzenden des Wissenschaftsrats. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Professor Dr. Wolfgang Wick auch unter Tel.: +49(0)6221 56 7107 gerne zur Verfügung.