Universität Regensburg
In der Fakultät für Humanwissenschaften ist eine
Professur der Besoldungsgruppe W3
für Lernbehindertenpädagogik einschließlich inklusiver Pädagogik
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die durch einschlägige Publikationen national sowie international ausgewiesen ist und ihre Forschungsschwerpunkte in der Sonderpädagogik und der Inklusionsforschung hat. Die Professur soll das Fachgebiet Lernbehindertenpädagogik einschließlich inklusiver Pädagogik in Lehre und Forschung in seiner gesamten Breite vertreten.
Vorausgesetzt werden einschlägige Forschungstätigkeiten im schulischen Kontext. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) sollten Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln haben und bereit sein, sich innerhalb und außerhalb der Universität Regensburg an Forschungsverbünden und Forschungskooperationen zu beteiligen.
Zu den Aufgaben in der Lehre gehört die Mitwirkung bei der Durchführung der Studiengänge der Fakultät für Humanwissenschaften, insbesondere des Lehramtes für Sonderpädagogik.
Die Professur verantwortet die Teilstudiengänge Lernbehindertenpädagogik als vertieftes Studium und Qualifizierungsstudium (vgl. LPO I §§ 97, 106).
Die Beteiligung an der Lehre in den Lehramtsstudiengängen wird vorausgesetzt, die Beteiligung an weiteren Studiengängen der Fakultät wird angestrebt. Die Forschung soll eine empirische Ausrichtung haben, einen Beitrag zum Fakultätsschwerpunkt „Inklusion & Diversität, Nachhaltigkeit und Digitalität“ leisten und ihre Ergebnisse für die Lehrkräftebildung fruchtbar machen. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) sollten über entsprechende Sozial- und Leitungskompetenz verfügen und bereit sein, an der akademischen Selbstverwaltung mitzuwirken.
Einstellungsvoraussetzungen sind nach Art. 57 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar. Der Nachweis einer Befähigung für ein Lehramt sowie eine mehrjährige sonderpädagogische Schulpraxis sollte vorliegen (vgl. Art 57 BayHIG).
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Informationen unter:
www.uni-regensburg.de/familienservice). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis mit den wichtigsten Publikationen) sind ausschließlich in digitaler Form (PDF-Format, 1 Datei)
bis zum 31.12.2023
an die Dekanin der Fakultät für Humanwissenschaften der Universität Regensburg,
fakultaet.humanwiss@ur.de, zu richten.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/
Die englische Fassung des Ausschreibungstextes finden Sie unter:
https://www.uni-regensburg.de/universitaet/stellenausschreibungen/professuren/index.html