An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Institut Oberschützen – gelangt voraussichtlich ab dem Wintersemester 2024/25 eine
Universitätsprofessur für Violine
gemäß § 98 Universitätsgesetz zur Besetzung.
Die Kunstuniversität Graz (KUG) mit rund 2.300 Studierenden an den Standorten Graz und Oberschützen ist eine internationale Universität mit breitgefächertem Studienangebot in Musik und darstellender Kunst. Im Herzen Europas gelegen, knüpfen wir an das kulturelle Erbe unserer Region an und loten gleichzeitig aktuelle Positionierungen in den zeitgenössischen Künsten aus. Wir setzen uns mit den internationalen Entwicklungen in den Künsten, der Pädagogik und der Forschung auseinander und fragen nach der Bedeutung von Kunst und Kultur in der Gesellschaft. Lehrende und Studierende arbeiten partnerschaftlich im gemeinsamen Erkenntnisprozess. Das Potential von Gender, Diversität und Nachhaltigkeit sehen wir als Chance in der Transformation des Kunst- und Kulturbetriebs und für die Weiterentwicklung unserer Institution. Besondere Aufmerksamkeit ist bei der ausgeschriebenen Professur dem Ausbildungsstandort Oberschützen zu schenken, da hier an einem Institut alle Orchesterinstrumente ausgebildet werden, was nicht nur einzigartig in Österreich ist, sondern zugleich eine große Bandbreite an Möglichkeiten eröffnet.
Aufgabenbereiche
- Lehre insbesondere im zentralen künstlerischen Fach Violine in den Studienrichtungen Instrumentalstudium (Orchesterinstrumente) und Instrumental(Gesangs)Pädagogik
- verantwortliche Vertretung und Förderung des Fachs in seiner Gesamtheit, insbesondere in der Entwicklung und Erschließung der Künste
- Vernetzung und Kommunikation mit den Instituten der Kunstuniversität in Graz (insbesondere Institute 3 Saiteninstrumente und 5 Musikpädagogik) im Sinne einer nachhaltigen Zusammenarbeit innerhalb der Universität
- aktive Teilnahme an der Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur und am künstlerischen und wissenschaftlichen Leben der Universität sowie Mitgestaltung der Kunstuniversität Graz in der akademischen Selbstverwaltung
- Mitarbeit an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben
Anstellungserfordernisse
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung
- herausragende Persönlichkeit mit höchster künstlerischer Qualifikation für das zu besetzende Fach, insbesondere im Orchesterspiel
- international herausragende künstlerische Laufbahn als Solist*in und Kammermusiker*in
- stilistisch umfassende Erfahrung
- nachgewiesene Unterrichtserfahrung im tertiären Bereich sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung
- Fähigkeiten und/oder Erfahrungen im Umgang mit Gender und Diversität
- Sofern Deutsch nicht Muttersprache ist, wird die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache mit dem Ziel vorausgesetzt, innerhalb eines festzulegenden Zeitraums mindestens das Niveau B2 zu erreichen.
Vertrag: Unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. § 25 Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten
Beschäftigungsausmaß: Vollzeitbeschäftigung
Entlohnung: Kollektivvertragliches monatliches Mindestentgelt derzeit € 5.826,50 brutto (14 x jährlich); ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Berufungsverhandlungen gemacht werden.
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung samt Unterlagen zum Nachweis der oben angeführten Anstellungserfordernisse.
Ende der Bewerbungsfrist: 29.08.2023
Bewerbungen sind per E-Mail unter Angabe der Geschäftszahl 48/23 an
bewerbung-UProf@kug.ac.at zu richten.
Die Kunstuniversität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen und wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Für das Rektorat
Georg Schulz